In diesem Merkblatt geht es nicht nur darum, das Gesundheitsrisiko durch Rauchen aufzuzeigen, sondern auch Hilfe beim Aufhören anzubieten. Weiters gilt seit 1.5.2018 ein absolutes Rauchverbot in Gebäuden von Arbeitsstätten, sobald Nichtraucher in der Arbeitsstätte beschäftigt werden (gem. § 30 Abs.2 ASchG). Somit wird der Nichtraucherschutz nicht mehr auf einzelne Räumlichkeiten, sondern auf das Unternehmen erstreckt.
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