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Messungen


Die STP misst Umgebungseinflüsse, z. B. Lärm und Schadstoffe. Gemessen werden Emissionen und Immissionen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerschutz stehen und zwar sowohl in Arbeitsstätten als auch außerhalb von Arbeitsstätten.

Die STP misst primär im Auftrag von Betrieben für Gutachten und zum Nachweis der Einhaltung der Nachtschwerarbeit.

Messungen außerhalb der Akkreditierung

  • Hitze
  • Lärm
  • Vibrationen
  • Bildschirmarbeit




Allgemeine Geschäftsbedingungen (STP der AUVA) (PDF, 111 KB)