DRUCKEN

Evaluierung psychischer Belastungen


Warum Evaluierung psychischer Belastungen? 

Im Jänner 2013 ist eine Novelle des ASchG in Kraft getreten, in der die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung ausdrücklich betont wird.

Der Nutzen dieser gesetzlichen Vorgabe liegt klar auf der Hand:

  • Einbezug des Menschen in den bisher techniklastigen Arbeitnehmerschutz
  • Wirtschaftlicher Erfolg
  • Optimierung der Organisation der Arbeit
  • Stärkere Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen
  • Geringere Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
  • Verbesserung des Betriebsklimas

Was versteht man unter "Arbeitsplatzevaluierung"?

Die Evaluierung ist eine Einheit aus:

  • Ermitteln von arbeitsbedingten (psychischen) Belastungen
  • Beurteilen und Bewerten
  • Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen (die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird empfohlen)
  • Dokumentieren (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente)
  • Wirksamkeit überprüfen und aktualisieren

Worum geht es bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen?

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind ausschließlich die Bedingungen bzw. Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, sondern um konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen (lt. § 3 Abs. 2 ASchG Stand der Technik/ÖNORM EN 10075):

  • Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kunden, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten etc.)
  • Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen etc.)
  • Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software etc.)
  • Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume etc.)

Erfolgsfaktoren für die gelungene Umsetzung

  • Zuständigkeiten und Arbeitsschritte festlegen
  • Arbeitsplätze aus allen Unternehmensbereichen miteinbeziehen
  • Gegebenenfalls externe Unterstützung beiziehen (insbesondere Arbeitspsychologie)
  • Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente unter Beachtung der vier Belastungsdimensionen
  • Einbeziehen von Betriebsrat bzw. Personalvertretung
  • Kontinuierliche Beteiligung und Information der Belegschaft
  • Rückmeldung der Ergebnisse an die Belegschaft
  • Erarbeiten von Maßnahmen unter Beachtung der Grundsätze der Gefahrenverhütung (lt. § 7 ASchG)
  • Wirksamkeit der Evaluierung überprüfen und erforderlichenfalls (lt. § 4 Abs. 4-5 ASchG) anpassen

Verfahren zur Evaluierung psychischer Belastungen

Weitere Informationen zu diversen standardisierten Verfahren zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen finden Sie hier:

www.eval.at