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Arbeitnehmerschutz


Der Kenntnis und Einhaltung der geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften kommt für die Prävention von Arbeitsunfällen eine besondere Bedeutung zu.

Die Rechtsabteilung informiert über die rechtlichen Aspekte des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere über die Folgen von Verstößen gegen Arbeitnehmer/innenschutznormen.

Gemeinsam mit dem Unfallverhütungsdienst wird im Rahmen von Kursen zur Ausbildung von Sicherheitsvertrauenspersonen und Sicherheitsfachkräften auf den besonderen Stellenwert des Arbeitnehmerschutzes hingewiesen.

Durch die Modifikation des Zivilrechtes durch das Sozialversicherungsrecht (Haftpflichtablöse) kommt es zur Haftung des Unternehmers / Aufsehers gegenüber der Sozialversicherung, sofern er den Unfall durch ein grob fahrlässiges Tun oder Unterlassen herbeigeführt hat.

Sekretariat

N.N.
Tel.: +43 5 93 93-33501