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Sozialrecht


Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten


Nach Erhalt eines Bescheides der Leistungsabteilung kann - sofern man mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist - dagegen Klage bei dem im Bescheid  genannten Gericht oder bei der AUVA schriftlich eingebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Diese Klage muss binnen 4 Wochen (Achtung = 28 Tage) ab Zustellung des Bescheides erhoben werden. Sie kann per Post oder per Fax eingebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Eine per E-Mail eingebrachte Klage ist nicht zulässig.

Das Verfahren in Sozialrechtssachen ist grundsätzlich kostenfrei.

Es besteht die Möglichkeit, sich durch qualifizierte Personen (z. B. Rechtsanwälte, gesetzliche oder  freiwillige berufliche Interessenvertretungen) vertreten zu lassen. 

Die Referenten der Rechtsabteilungen vertreten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt in diesen Verfahren.

Kontakt - Kanzlei

Isabella Maier 
Tel.: +43 5 93 93-34507

Patricia Schober
Tel.: +43 5 93 93-34510