DRUCKEN

Tetanus


Die AUVA bietet Unternehmen für die bei ihr versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Impfstoffkosten an.

Wer kann an der Impfaktion teilnehmen?

  • Die betreffende Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS (vormals SVA-Versicherte) unfallversichert sein.
  • Die berufliche Tätigkeit muss Kontakt mit Erdreich, Schmutz oder tierischen Ausscheidungen beinhalten, und es muss ein überdurchschnittlich hohes Infektionsrisiko vorliegen. Das Verletzungsrisiko und die Infektionsgefahr sind entsprechend zu evaluieren.

Weiterführende Informationen und Formulare

Informationsblatt - Tetanus (PDF, 93 KB)

Impfmeldung - Tetanus (PDF, 207 KB)

Liste der Berufskrankheiten (PDF, 478 KB)