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Aufsichtsbehörden


Wie alle Sozialversicherungsträger unterliegt auch die AUVA der Kontrolle des Rechnungshofes und der Aufsicht des Bundes.


Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Finanzen wahrt die finanziellen Interessen, hat aber kein Aufsichtsrecht.


Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung von Gesetz und Satzung und kann Beschlüsse der Selbstverwaltungskörper aufheben.