Die Selbstverwaltungsgremien der AUVA:
Die Generalversammlung als das rechtsetzende Organ beschließt Budget und Satzung. Satzung in der Fassung 2017 (350.6 KB)
Der Vorstand hat bis 31. Dezember 2019 die Verantwortung für die Geschäftsführung. Er kann einzelne Bereiche Ausschüssen übertragen.
Der Obmann vertritt die AUVA nach außen. Er hat darauf zu achten, dass Beschlüsse der Selbstverwaltungskörper Gesetz und Satzung entsprechen und dass die Geschäftsordnung eingehalten wird.
Die Kontrollversammlung überwacht die gesamte Gebarung des Versicherungsträgers.
Der Verwaltungsrat soll zwischen 1. April 2019 und 31. Dezember 2019 die Umsetzung der Sozialversicherungsreform nach dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) sicherstellen. Ab 1. Jänner 2020 wird der Verwaltungsrat automatisch zum geschäftsführenden Verwaltungskörper.
Die Landesstellenausschüsse haben im regionalen Bereich die Verantwortung für die Geschäftsführung, wobei sie an die Weisungen des Vorstandes gebunden sind.
Der Beirat soll die Anliegen der Versicherten und der Leistungsbezieher wahrnehmen. Er zählt nicht zu den Selbstverwaltungskörpern, kann aber an Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.
Obmann und Stellvertreter
Obmann
KommR DDr. Anton Ofner, MSc
1. Obmann-Stv.
Kammerrat Wolfgang Birbamer
2. Obmann-Stv.
Kammerrat Thomas Rasch
Kontrollversammlung
Vorsitzende:
Mag. Andrea Komar
Vorsitzender-Stv.:
Mag. Martin Kircher
Verwaltungsrat
Vorsitzender:
DI Mario Watz
Vorsitzender-Stv.:
Mag. Ingrid Reischl
Landesstelle Graz
Vorsitzender:
KommR Günther Stangl
Vorsitzender-Stv.:
Hubert Gangl
Landesstelle Linz
Vorsitzender:
Dr. Erhard Prugger
Vorsitzender-Stv.:
Ernst Horky
Landesstelle Salzburg
Vorsitzender:
Direktor Franz Riedl
Vorsitzender-Stv.:
Manuela Schober
Landesstelle Wien
Vorsitzender:
Thomas Gerstbauer
Vorsitzender-Stv.:
KommR Dagmar Förster
Beirat
Dr. Klaus Voget
Siegfried Sattlberger