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Verwaltungskörper


Die Selbstverwaltungsgremien der AUVA:
Die Hauptversammlung als das rechtsetzende Organ beschließt Budget und Satzung. 

Die Satzung der AUVA im RIS:
Satzung 2020, Dokument-Nr. AVSV 51/2020 - www.ris.bka.gv.at
         
Der Obmann vertritt die AUVA nach außen. Er hat darauf zu achten, dass Beschlüsse der Selbstverwaltungskörper Gesetz und Satzung entsprechen und dass die Geschäftsordnung eingehalten wird.

Der Verwaltungsrat ist das zentrale geschäftsführende Organ.

Die Landesstellenausschüsse haben im regionalen Bereich die Verantwortung für die Geschäftsführung, wobei sie an die Weisungen des Verwaltungsrates gebunden sind.

Verwaltungsrat 

Obmann
DI Mario Watz

Obmann-Stellvertreterin
Mag. Ingrid Reischl 

Landesstelle Graz

Vorsitzender:
Komm.Rat Günther Stangl

Vorsitzender-Stv.:  
Andreas Hemmer

Landesstelle Linz

Vorsitzender:         
Dr. Erhard Prugger

Vorsitzender-Stv.: 
Manfred Hippold

Landesstelle Salzburg

Vorsitzender:          
Hubert Kastner

Vorsitzender-Stv.:    
Manuela Schober

Landesstelle Wien

Vorsitzender:          
Komm.Rat Peter Engelbrechtsmüller

Vorsitzender-Stv.:
Kammerrat Wolfgang Birbamer