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Amtliche Verlautbarungen


Sozialversicherungsrecht im Internet 

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Das Internet ist für das österreichische Sozialversicherungsrecht nicht nur Informations- und Dokumentationsmedium, sondern Träger rechtsverbindlicher Texte.


Amtliche Verlautbarungen - Kundmachungen von Durchführungsvorschriften der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes zu den Sozialversicherungsgesetzen - erfolgen schon seit Jänner 2002 nicht mehr in gedruckter Form in der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit", sondern nur mehr im Internet. Mit Jänner 2016 werden diese im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Alle bisher im Internet veröffentlichten Verlautbarungen der Sozialversicherungen finden Sie ebenfalls im RIS.

www.ris.bka.gv.at/SVRecht