Die Rechtsberatung der AUVA erfolgt entsprechend den Aufgabenbereichen der AUVA:
- Arbeitnehmerschutz
- Medizinrecht
- Regress
- Sozialrecht
Rechtsabteilungen in den Landesstellen
AUVA-Landesstelle Graz
für Steiermark und Kärnten
AUVA-Landesstelle Linz
für Oberösterreich
AUVA-Landesstelle Salzburg
für Salzburg, Tirol und Vorarlberg
AUVA-Landesstelle Wien
für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem dient dem Zweck, Verstöße gegen geltendes Recht anonym und ohne drohende Repressalien zu melden.
Das Melden von Verstößen oder des begründeten Verdachts über solche, hat für Sie keine negativen Konsequenzen. Der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern ist seit 25.02.2023 durch das HSchG geregelt.