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Organisation


Die Organisation der AUVA beruht auf dem Prinzip der ausgewogenen Aufgabenteilung zwischen zentraler Koordination in der Hauptstelle und versichertennaher Betreuung in den Landes- und Außenstellen.

Rund fünftausendsiebenhundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 74 Prozent in den elf Behandlungseinrichtungen, sorgen für die Versicherten.

Die AUVA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihre Geschäfte führen die Mitglieder der Selbstverwaltung. Sie werden von den Arbeiterkammern und den Wirtschaftskammern entsandt.

Alle Sozialversicherungsträger unterliegen der Kontrolle des Rechnungshofes und der Aufsicht des zuständigen Ministeriums (BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) sowie des Finanzministeriums.

Jahresbericht

Jahresbericht (PDF, 30 MB)