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Für Dienstgeber


Dienstgeber ist immer derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um eine juristische Person (z. B. Gesellschaft m.b.H.) oder eine natürliche Person (Einzelfirma) handelt.

Die Dienstgebereigenschaft ist auch dann gegeben, wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer durch Mittelspersonen angestellt hat oder ihn ganz oder teilweise hinsichtlich des Entgeltes auf Leistungen Dritter verweist.

Dienstgeber kann somit auch sein, wer mit dem Dienstnehmer keinen Arbeitsvertrag hat, sofern der Betrieb, in dem der Dienstnehmer beschäftigt ist, nur von einem Mittelsmann für den Unternehmer geführt wird. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung ausschließlich auf die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an.

Ausführliche Informationen für Dienstgeber finden Sie auf den Service-Seiten im Portal der Sozialversicherung!

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