Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße vor. Die Unfallversicherungsträger sind beauftragt, die Betreuung der Kleinbetriebe zu übernehmen. Die AUVA hat für diese Aufgabe in ihren Landes- und Außenstellen Präventionszentren eingerichtet. Die Berater sind sowohl eigene Präventivfachkräfte als auch Vertragspartner.
AUVAsicher Broschüre (10.7 MB)
Beratung beantragen
Aufgrund der gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz ist für alle Arbeitsstätten, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) beschäftigt werden, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verpflichtend notwendig. Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 AN bietet die AUVA diese Betreuungsdienste kostenlos an. Die AUVA als Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger lädt Sie ein, diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung kostenlos durch eines ihrer Präventionszentren in Anspruch zu nehmen.
Füllen Sie bitte das Formular "Kostenlose Präventionsberatung" aus und senden Sie es an das für Sie zuständige Präventionszentrum.
Wir werden Sie wegen eines Termins kontaktieren. Formular - Kostenlose Präventionsberatung (202.8 KB)
Präventionszentren
In jedem Bundesland finden Sie ein Präventionszentrum von AUVAsicher:
Burgenland:Präventionszentrum Oberwart
Kärnten:Präventionszentrum Klagenfurt
Niederösterreich:Präventionszentrum St. Pölten
Oberösterreich:Präventionszentrum Linz
Salzburg:Präventionszentrum Salzburg
Steiermark:Präventionszentrum Graz
Tirol:Präventionszentrum Innsbruck
Vorarlberg:Präventionszentrum Dornbirn